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AGB
1. Geltungsbereich und Anbieter
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Deutschen Turner-Bund GmbH, betrieben durch Erhard Sport International GmbH & Co. KG, Im Grund 2, 91593 Burgbernheim, Deutschland, (nachfolgend „Erhard Sport“) und dem Bestellern, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt Erhard Sport nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Bestellers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und uns zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Etwaige mündliche Vereinbarungen werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung wirksam.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.erhard-sport.de/agb.html jederzeit abrufbar.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklickendes Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
2.2 Wir können Ihre Bestellung innerhalb von fünf Tagen durch Versand einer Auftragsbestätigung annehmen.
2.3 Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.
3. Nutzungsrechte/Schutzrechte
Dem Besteller werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Wir behalten uns an diesen unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor.
4. Geheimhaltung/Weitergabe an Dritte
4.1 Die Vertragsparteien werden alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei geheim halten. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
4.2 Der Besteller darf diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung selbst verwenden oder an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2.2 annehmen sind Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, auf Verlangen unverzüglich an uns herauszugeben.
5. Preise/Zahlungsbedingungen
5.1. Unsere Preise gelten ab Werk Burgbernheim ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. In unseren Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
5.2. Montagen und sonstige Dienstleistungen werden, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt, gesondert abgerechnet. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
5.3. Erhard Sport behält sich vor, im Fall einer Änderung von Wechselkursen, Steuern, Zöllen, Abgaben, Kosten für Fracht und Versicherungen und Herstellkosten (Lohn- Material, Energiekosten, Montagen und sonstige Dienstleistungen) mit Wirkung für die Zukunft im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen.
5.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist erfolgen Zahlungen per Vorkasse Rechnung, Vorauskasse, Bankeinzug/ Lastschrift, Nachnahme (zuzüglich EUR 2,- Nachnahmegebühr für den Zusteller), Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal bezahlen.
5.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Zugangsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf die genannten Kontoverbindungen zu überweisen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Versand der Ware.
5.6 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5.7 Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Besteller zur Zahlung fällig, soweit sich aus Rechnung oder Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Dies gilt auch für Entgeltforderungen für Montageleistungen unseres Unternehmens.
5.8 Im Falle von Teillieferungen behalten wir uns eine anteilige Fakturierung vor. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
5.9 Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
5.10 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, hat er die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.11 Unsere Bankverbindungen lauten:
VR-Bank Rothenburg ob der Tauber
BLZ: 760 696 01
Konto: 1800329
Sparkasse Rothenburg ob der Tauber
BLZ: 765 518 60
Konto: 102 111
Commerzbank Nürnberg
BLZ: 760 800 40
Konto: 01 235 047 00
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Fehlende Leistungsfähigkeit des Bestellers
7.1. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichtleistung verlangen.
7.2. Im Fall verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlung zurückstellen.
8. Versandkosten
8.1. Die Kosten für Versand und Verpackung berechnen sich wie folgt:
- für reine Buchbestellungen (unter 25,- Euro Auftragswert) eine Pauschale von 3,- Euro.
Bei höherem Auftragswert erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.
- für Paketversand (unter 100,- Euro Auftragswert) eine Pauschale von 4,95 Euro.
Bei höherem Auftragswert erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. - für Speditionsversand (unter 595,- Euro Auftragswert) berechnen wir eine Pauschale von 39,90 Euro.
Bei höherem Auftragswert erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. - für Frachtsendungen bis 40 kg bezahlen Sie 29,90 €, ab 40 kg bezahlen Sie 29,90 € + 7 € je weitere 10 kg Versandgewicht
- "ex works"
gekennzeichnete Artikel können wir aus logistischen Gründen,
insbesondere aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes, ihres Umfangs oder
sonstigen Beschaffenheit (z. B. Sperrgut) nur "ex works" liefern.
Das bedeutet, dass Sie die Produkte entweder selbst bei Erhard Sport International GmbH & Co. KG, Auslieferungslager, Am Fischhaus 5-7, 91541 Rothenburg ob der Tauber abholen müssen oder einen Lieferdienst mit der Abholung von unserem Auslieferungslager und Lieferung zu Ihnen beauftragen müssen. Sie müssen die durch Ihre Beauftragung des Lieferdienstes entstehenden Versandkosten tragen.
8.2 Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.Wir sind Ihnen bei der Auswahl eines Lieferdienstes gerne behilflich. Wenden Sie sich hierfür bitte an info@dtb-shop.de oder unter 09843 9356-299 (Mo-Do 7.30 - 18.00 Uhr, Fr 7.30 - 16.00 Uhr).
8.3 Versandkostenfreie Bestellungen werden im Warenkorb mit 0,00 Euro Versandkosten ausgewiesen. Wird Ihre Bestellung in mehreren Teillieferungen ausgeführt, berechnen wir Ihnen die Fracht- bzw. Paketversandpauschale nur einmal.
8.4 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
8.5 Wir sind Ihnen bei der Auswahl eines Lieferdienstes gerne behilflich. Wenden Sie sich hierfür bitte aninfo@erhard-sport.de oder unter +49 (0) 9843 9356-299 (Mo-Do 7.30 - 18.00 Uhr, Fr 7.30 - 16.00 Uhr).
9. Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
9.1 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
9.2 Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben innerhalb Deutschlands ca. 4 - 6 Tage.
9.3 Erhard Sport kommt nur durch schriftliche Mahnung des Bestellers in Lieferverzug. Die Mahnung des Bestellers darf frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen. Auf Verlangen von Erhard Sport ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber Erhard Sport schriftlich zu erklären, ob er wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Ein Rücktritt ist für den Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur möglich, soweit die Verzögerung von Erhard Sport zu vertreten ist.
9.4 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
9.5 Sollte die Zustellung der Ware trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Besteller nach Abzug der entstandenen Kosten erstattet.
9.6 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
9.7 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
9.8 Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Besteller infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
9.9 Ebenso haften wir dem Besteller bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
9.10 Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
9.11 Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Bestellers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
9.12 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Besteller Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
10. Gefahrenübergang/Versand/Verpackung
10.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, vom Besteller verlangte Versicherungen auf dessen Kosten abzuschließen.
10.2. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Kosten des Bestellers. Eine Übersicht zu den Kosten für Versand und Verpackung finden Sie auf der Umschlaginnenseite (vorne im Katalog); nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Bestellers.
10.3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
10.4. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
11. Gewährleistung/Haftung
11.1 Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge. Bei Montageleistungen sind die Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen, wenn sich der Besteller die Geltendmachung seiner Rechte nicht ausdrücklich bei der Abnahme vorbehalten hat.
11.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
11.3. Die Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Besteller, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.4. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Bestellers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Besteller die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Besteller ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Bestellers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Besteller vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
11.5. Die Verpflichtung gemäß Ziffer 11.4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Besteller gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Besteller selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Besteller gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
11.6. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben, ist aber die Schadensersatzhaftung für Fälle die nicht von Satz 1 erfasst werden, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
11.7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
11.8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Ziffer 9.9 bis Ziffer 9.12 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.9. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden, oder wenn wir/ unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
12. Transportschäden/fehlerhafte Lieferung
12.1 Soweit es dem Besteller möglich ist, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte auf dem Frachtbrief vor der Unterzeichnung zu vermerken.
12.2 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf unter +49 (0) 9843 9356-299 (Mo-Do 7.30 - 18.00 Uhr, Fr 7.30 - 16.00 Uhr).
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Besteller geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
13.2 Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
13.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Besteller auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Besteller bestehen.
13.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Besteller und wir uns einig, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Besteller für uns.
13.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
13.6 Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
14. Datenschutz
14.1 Erhard Sport ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
14.2 Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies Gegenstand des Vertrages ist.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von Erhard Sport.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist der Ort der Niederlassung von Erhard Sport. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Erhard Sport hat jedoch das Recht, den Besteller vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
15.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
15.4 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.
Burgbernheim im Juli 2011
DTB-Shop GmbH, betrieben durch Erhard Sport International GmbH & Co. KG




